DGUV Grundsatz 309-003
Die frühere Ausbildungsvorschrift BGG 921 wurde vor einigen Jahren durch den DGUV Grundsatz 309-003 ersetzt.
➥ Kranführer
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein schriftliches Angebot für einen separaten Ausbildungskurs benötigen (Inhouse-Ausbildung für Ihr eigenes Personal).
Ausbildungskürzel: KRA (Krane)
Ausbildungsdauer: 2 Tage (Brücken-/Portalkran)
Teilnehmerzahl: mind. 8 / max. 12 Personen (insb. Praxis)
Ausbildungsinhalte: Theorie und Praxis
Prüfungen: JA - jeweils Theorie und Praxis
Preis je Teilnehmer: 209,- EUR (zzgl. 19% USt.)
Privatpersonen zahlen 249,- EUR (inkl. 19% USt.) am ersten Ausbildungstag. Staatliche Bildungsprämien können nach Rücksprache entsprechend berücksichtigt bzw. verrechnet werden.
Die Ausbildungsunterlagen, Prüfungsgebühren und Nachweisdokumente (Zertifikate und Ausweise) sind jeweils im Preis enthalten.
Aktuelle Ausbildungstermine entnehmen Sie bitte unserer Startseite.
Wichtige Zusatzinformation:
- keine -